Nachricht von Tobias vom ReferentInnenrat:

der Akademische Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Druck der
Studierenden die Anwesenheitskontrollen bis zum Ende des Semesters
ausgesetzt. In der Zwischenzeit soll an einem Kompromiss bei der
Formulierung der Allgemeinen Satzung für Studien- und Prüfungsordnung
Anwesenheitskontrollen gearbeitet werden.

Wie die Kompromissvorschläge aussehen allerdings nicht abzusehen.

Der Vorschlag von drei der stud. Verterter_innen ist Folgender:

"Der Nachweis der aktiven und regelmäßigen Teilnahme an
Lehrveranstaltungen wird durch die Selbsterklärung der Studierenden
erbracht. Weitere Anwesenheitskontrollen finden nicht statt."

Diese Regelung hätte zur Folge, dass Studierende durch Eintrag in die
Studienbuchseite (großer grüner Zettel der mit den Rückmeldeunterlagen
verschickt wird) selbsständig erklären, an einer Lehrveranstaltung
teilgenommen zu haben.

Die mir bekannten Gegenvorschläge beinhalten in etwa Folgendes:

Vorschlag Vizepräsi:

Anwesenheit findet in der Regel durch Selbsterklärung statt.
Anwesenheitskontrollen dürfen unter Datenschutzrechtlichen
Gesichtspunkten dort durchgeführt werden, wo:
- Teilnahmebeschränkung besteht
- Die Lehrveranstaltung auf der aktiven Diskussionskultur der
Teilnehmenden aufbaut

Diese Formulierung wäre meines erachtens ein Rückschritt zur derzeit
gültigen Fassung, da selbst Vorlesungen teilnahmebeschränkt sein können
bzw. auf Diskussionen angewiesen sein können bzw. der_die Dozierende
kann das behaupten.

Für Fragen diesbezüglich kann man mich gerne kontaktieren.

Insofern viele Grüße aus dem ReferentInnenrat.

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